Act e.V.
Act! Verein zur Förderung politischer Bildung und Partizipation e.V. (Amtsgericht Tübingen, VR 1588)
Vereinsvorstand
- Christoph Hösler
- Peter Trinkle
- Holger Kesten
- Christin Gumbinger
- Stefan Reinhardt
Finanzen
- Stefan Reinhardt
- Christin Gumbinger
Revision
- Magnus Roth
- Alexander Schnapper
- Jelena Hauss
Adresse
Wilhelmstr. 30
72074 Tübingen
Tel. (07071) 213 46
72074 Tübingen
Tel. (07071) 213 46
Bankverbindung
Kreissparkasse Tübingen
BLZ: 641 500 20
Konto-Nr.: 1084551
BLZ: 641 500 20
Konto-Nr.: 1084551
Satzung
§ 1 Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt: Act! Verein zur Förderung politischer Bildung und Partizipation e. V. Er hat seinen Sitz in Tübingen Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der politischen Bildung/ Partizipation von Schülern, Studenten und Azubis. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch jährliche, überparteiliche Veranstaltungen und Einzelprojekte zur Förderdung der politischen Partizipation von Schülern, Studenten und Azubis verwirklicht. Der Verein bleibt unter allen Umständen politisch neutral und unterstützt keinesfalls einzelne politische Gruppierungen.
§ 3 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 1 Monat vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Aufgaben der Mitgliederversammlung: – Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. – Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. – Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen. – Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt. – Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands. – Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 1 Jahr.
§ 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt die anschließend von einem Vorstandsmitglied und dem/ der Protokollführer -in gezeichnet werden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Bundeszentrale für politische Bildung die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 7 Schiedsvertrag Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
§ 8 Revision Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.









